Steuerrecht

Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten aus dem Steuerrecht. Dieser Rechtszweig, der einem schriftlichen Verfahren und strengen Formvorschriften unterliegt, hat seine eigenen spezifischen Anwendungsmethoden.

Insbesondere bieten wir sowohl Beratung als auch rechtliche Vertretung in den folgenden Bereichen an.

  • Annullierung von Steuer- oder Strafbescheiden
  • Nichtigkeitsklage im Falle der Ablehnung der Anträge, die bei der Verwaltung eingegangenen Zahlungen den allgemeinen Grundsätzen zu unterstellen oder von den besonderen Grundsätzen zu den allgemeinen Grundsätzen überzugehen
  • Die Klage auf Annullierung der Steuern und Strafen, die durch die Nichtberücksichtigung der Reservierungen in den mit den Reservierungsunterlagen eingereichten Erklärungen entstanden sind
  • Nichtigkeitsklagen bezüglich der Bewertung von Büchern und Dokumenten
  • Vorbereitung von Vollstreckungs- und Aufhebungsverfahren
  • Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen Steuerstrafen und -veranlagungen
  • Verfolgung des Rechtsweges zur Korrektur von Fehlern, wie z. B. Steuer- und Buchhaltungsfehlern